2. Ausgabe VDIV-Beiratsnewsletter

Neben Informationen rund um die Bereiche Wohnen, Mieten und Verwalten finden Sie auch aktuelle Gerichtsurteile zum Wohnungseigentums- und Mietrecht im 2. VDIV-Beiratsnewsletter in diesem Jahr.

Seit dem 1. Juli fließt mehr Geld in die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Die Höchstsumme pro Wohneinheit ist von 120.000 Euro auf 150.000 Euro hochgesetzt. Um eine Förderung bewilligt zu bekommen, müssen allerdings fortan auch die Energie- und CO2-Einsparungen mit dem Antrag abgegeben werden.

Mehr dazu und zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Mietendeckel erfahren Sie hier, in der 2. Ausgabe des VDIV-Beiratsnewsletters im Jahr 2021.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!

 

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